Rechtsprechung
   OLG München, 07.12.2017 - 29 U 208/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47168
OLG München, 07.12.2017 - 29 U 208/17 (https://dejure.org/2017,47168)
OLG München, Entscheidung vom 07.12.2017 - 29 U 208/17 (https://dejure.org/2017,47168)
OLG München, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 29 U 208/17 (https://dejure.org/2017,47168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,47168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • online-und-recht.de

    Irreführende Angaben eines Telekommunikations-Dienstleisters

  • rewis.io

    Verbot von Werbebehauptungen beim Vertrieb von Telekommunikationsdienstleitungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286 Abs. 1; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Bindung des Berufungsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286 Abs. 1 ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Bindung des Berufungsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: "Wer einmal lügt ..."

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 345
  • K&R 2018, 194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus OLG München, 07.12.2017 - 29 U 208/17
    Beweisregeln binden die Gerichte nur, wenn sie (bundes-)gesetzlich vorgegeben sind (vgl. § 286 Abs. 2 ZPO); eine darüber hinausgehende Anwendung stünde im Widerspruch zu dem Gebot des § 286 Abs. 1 ZPO, die gerichtliche Entscheidung auf eine individuelle Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu gründen (vgl. BGH NJW 1995, 955 [956] m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht