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OLG München, 07.12.2017 - 29 U 208/17 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 286 Abs. 1, § 529 Abs. 1 Nr. 1
Verbot von Werbebehauptungen beim Vertrieb von Telekommunikationsdienstleitungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- online-und-recht.de
Irreführende Angaben eines Telekommunikations-Dienstleisters
- rewis.io
Verbot von Werbebehauptungen beim Vertrieb von Telekommunikationsdienstleitungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286 Abs. 1; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
Bindung des Berufungsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts - rechtsportal.de
ZPO § 286 Abs. 1 ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
Bindung des Berufungsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: "Wer einmal lügt ..."
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MMR 2018, 345
- K&R 2018, 194
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94
Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt; …
Auszug aus OLG München, 07.12.2017 - 29 U 208/17
Beweisregeln binden die Gerichte nur, wenn sie (bundes-)gesetzlich vorgegeben sind (vgl. § 286 Abs. 2 ZPO); eine darüber hinausgehende Anwendung stünde im Widerspruch zu dem Gebot des § 286 Abs. 1 ZPO, die gerichtliche Entscheidung auf eine individuelle Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu gründen (vgl. BGH NJW 1995, 955 [956] m. w. N.).